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Sep 06, 2023Sep 06, 2023

Alkalisch, Nickel-Metallhydrid, Nickel-Cadmium

Dies umfasst typische Nicht-Lithium-Trockenbatterien (Alkali, Nickel-Metallhydrid, Nickel-Cadmium usw.) in den gängigsten Größen: AA, AAA, C, D, Knopfzelle, 9 Volt usw.

Mengenbeschränkungen: Keine

Batterien müssen vor Beschädigung geschützt werden.

Batteriepole (normalerweise die Enden) müssen vor Kurzschlüssen geschützt werden (dh die Pole dürfen nicht mit anderem Metall in Kontakt kommen). Zu den Methoden gehören: Belassen Sie die Batterien in ihrer Verkaufsverpackung, decken Sie die Batteriepole mit Klebeband ab, verwenden Sie ein Batteriefach, verwenden Sie eine Batteriehülle/-tasche in einer Kameratasche oder stecken Sie sie bequem in eine Plastiktüte oder einen Schutzbeutel. Das Belassen von wiederaufladbaren Batterien in der Lade-(Wand-)Einheit stellt keinen Schutz vor Kurzschlüssen dar.

Sehen Sie sich unseren illustrierten Leitfaden zum Thema Flugpassagiere und Batterien an.

Kleine Gelzellen- und absorbierte Elektrolytbatterien für tragbare Elektronikgeräte

Dieser Eintrag gilt für auslaufsichere Batterien mit absorbiertem Elektrolyt (Gelzelle, absorbierte Glasmatte usw.), die in tragbaren elektronischen Geräten verwendet werden. Große Fahrzeugbatterien fallen nicht darunter. Informationen zu batteriebetriebenen Rollstühlen und Mobilitätsgeräten finden Sie im separaten Eintrag in dieser Tabelle.

Die Batteriespannung darf 12 Volt nicht überschreiten und die Wattstundenzahl der Batterie darf 100 Wattstunden nicht überschreiten. Um Wattstunden (Wh) zu berechnen, multiplizieren Sie die Spannung der Batterie (V) mit Amperestunden (Ah).

Mengenbeschränkungen: Es dürfen nicht mehr als zwei Ersatzbatterien (nicht im Gerät/in der Ausrüstung eingebaut) mitgeführt werden.

Ersatzbatterien/ausgebaute Batterien müssen in einer stabilen Verpackung sein.

Batterie und Außenverpackung müssen mit „auslaufsicher“ oder „auslaufsichere Batterie“ gekennzeichnet sein.

Batteriebetriebene Geräte müssen vor unbeabsichtigter Aktivierung geschützt werden.

Die vollständigen Verpackungsanforderungen für auslaufsichere Nassbatterien (Gelzellenbatterien) finden Sie unter den folgenden Links.

Siehe die Vorschriften: 49 CFR 175.10(a)(18) und 49 CFR 173.159a(d)

Sehen Sie sich unseren illustrierten Leitfaden unter Fluggäste und Batterien an (PDF).