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gepostet von AJOT | 10. Juli 2023 um 12:46 Uhr | Maritim | Linienschifffahrt
Angesichts einer Flut von Vorfällen im Zusammenhang mit Lithium- und Ni-MH-Batterielieferungen haben wir unsere Frachtannahmerichtlinie für Sendungen mit Nicht-DG-Batterien verschärft, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten.
Die Deklaration von Ladungen mit Batterien unterliegt der Prüfung der Buchungsannahme und es sind spezielle Frachtanwendungs- und Stauregelungen erforderlich. Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, sollte jeder Besteller/Versender, dessen Sendung Batterien enthält, die entsprechende Erklärung abgeben, bevor er Waren zum Transport anbietet, und zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt und am besten zum Zeitpunkt der Buchung. In einigen Fällen muss der Buchungspartner/Versender während des Buchungsvorgangs oder der BL-Vorbereitungsphase zusätzliche Informationen einreichen, z. B. Sicherheitsdatenblatt, Testbericht, Lithiumgehalt für Lithium-Metall-Batterien oder Wattstunden für Lithium-Ionen-Batterien, Produktbild , usw.
Wenn Fracht mit Batterien ohne ordnungsgemäße Deklaration in die Obhut des Frachtführers gelangt oder an Bord geladen wird, wird sie als falsch deklarierte Sendung behandelt. Alle Folgen, die sich aus einer Falschdeklaration ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verschiebungen in der Werft, erneutes Stauen an Bord oder Streichen von der Ladeliste und Verschieben auf eine spätere Fahrt, gehen ausschließlich zu Lasten des Buchungspartners/Versenders.